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Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung

today21. November 2022 4

Hintergrund
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Nach dem Erlöschen der Geflügelpest in der betroffenen Geflügelhaltung in der Gemeinde Husby und dem Ablauf der EU-rechtlich vorgeschriebenen Fristen hebt das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg die erlassene tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung mit den entsprechenden Schutzmaßregeln auf.

Nach der Feststellung der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand am 19.10. 2022 mussten 3500 Hühner getötet werden. Das Veterinäramt richtete Restriktionszonen mit Schutzmaßregeln ein und führte intensive Umgebungsuntersuchungen durch. Die entsprechenden Restriktionen wie auch die Aufstallungspflicht in den entsprechenden Gebieten entfallen mit Wirkung vom 21.11.2022.

Der Leiter des Veterinäramtes Dr. Volker Jaritz rät dennoch weiterhin zur Vorsicht und Einhaltung der entsprechenden präventiven Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen, da das hochpathogene aviäre Influenza-Virus nach wie vor  in der Wildvogelpopulation zirkuliert.

Geschrieben von: Hauixl

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