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Neues Verkehrszeichen 277.1

today26. Oktober 2022 10

Hintergrund
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Offiziell lautet der Name des Zeichens „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“.
Konkret bedeutet das, dass ab dem Verkehrszeichen 277.1 alle einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, Mofas oder Motorräder nicht von mehrspurigen Kraftfahrzeugen – also PKW oder LKW – und Motorrädern mit Beiwagen überholt werden dürfen.
Dieses Überholverbot basiert grundlegend auf Paragraf 5 Absatz 4 der StVO und soll einspurige Fahrzeuge vor der Gefährdung durch örtlichen Gegebenheiten bei Überholvorgängen schützen. Das kann beispielsweise bei Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken oder grundsätzlich unübersichtliche Verkehrslagen der Fall sein.
Die Missachtung des Verkehrsschilds kann mit einer Geldstrafe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Geschrieben von: Hauixl

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